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   LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 5 R 3009/16   

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LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 5 R 3009/16 (https://dejure.org/2017,97552)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.03.2017 - L 5 R 3009/16 (https://dejure.org/2017,97552)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. März 2017 - L 5 R 3009/16 (https://dejure.org/2017,97552)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (33)

  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 23/91

    Geringfügige Beschäftigung - Berufsmäßigkeit tageweise Beschäftigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 5 R 3009/16
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist dieser Regelung im Zusammenhang zu entnehmen, dass es zunächst darauf ankommt, ob eine Beschäftigung regelmäßig (dann gilt Nr. 1 der zitierten Vorschrift) oder nicht regelmäßig - also nur gelegentlich - (dann gilt Nr. 2) ausgeübt wird (BSG, Urteil vom 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R -, Urteil vom 11.05.1993 - 12 RK 23/91 -, beide in juris).

    Es ist daher (ebenso wie nach §§ 168, 1228 RVO) immer zunächst zu entscheiden, ob eine regelmäßige oder eine nur gelegentliche Beschäftigung gegeben ist (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 11.05.1993, - 12 RK 23/91 -, in juris).

    Als maßgebliches Abgrenzungskriterium der Regelmäßigkeit hat es dies insbesondere für die Beurteilung von Aushilfskräften eines Möbeltransportunternehmens herangezogen, die aufgrund eines Rahmenvertrages tageweise bei besonderem Bedarf zum Einsatz kamen, wenn sie diesen nicht - wozu sie berechtigt waren - abgelehnt hatten (vgl. BSG, Urteil vom 11.05.1993, - 12 RK 23/91 -, in juris).

    Ausgehend von den Grundsätzen der Rechtsprechung des BSG zum Einsatz eines festen Kreises von Zusatzpersonal mit Arbeitsausfall und -engpässen beim Stammpersonal bei weitgehend unvorhersehbaren Arbeitseinsätzen und unregelmäßigen Arbeitszeiten (vgl. BSG, Urteil vom 11.05.1993, - 12 RK 23/91 -, in juris; Urteil vom 23.06.1971, - 3 RK 24/71 -, in juris zu § 168 RVO) ist der Senat daher davon überzeugt, dass der Beigeladene zu 1) nicht regelmäßig, sondern nur gelegentlich bei der Klägerin beschäftigt war.

  • BSG, 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R

    Sozialversicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Zeitgeringfügigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 5 R 3009/16
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist dieser Regelung im Zusammenhang zu entnehmen, dass es zunächst darauf ankommt, ob eine Beschäftigung regelmäßig (dann gilt Nr. 1 der zitierten Vorschrift) oder nicht regelmäßig - also nur gelegentlich - (dann gilt Nr. 2) ausgeübt wird (BSG, Urteil vom 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R -, Urteil vom 11.05.1993 - 12 RK 23/91 -, beide in juris).

    Insgesamt gelten danach für die Beurteilung des Kriteriums der Regelmäßigkeit folgende Maßstäbe: Regelmäßig in diesem Sinne ist eine Beschäftigung, die bei vorausschauender Betrachtung von vornherein auf ständige Wiederholung gerichtet ist und über mehrere Jahre hinweg ausgeübt werden soll (BSG, Urteil vom 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R -, in juris, Rn. 21 m.w.N.).

    Das Merkmal der Regelmäßigkeit kann vielmehr auch erfüllt sein, wenn der Beschäftigte zu den sich wiederholenden Arbeitseinsätzen auf Abruf bereitsteht, ohne verpflichtet zu sein, jeder Aufforderung zur Arbeitsleitung Folge zu leisten (BSG, Urteil vom 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R -, in juris).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 5 R 3009/16
    Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie das Unternehmerrisiko gekennzeichnet (vgl. etwa BSG, Urteil vom 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R - Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R - und Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - in juris).

    Danach ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere (tatsächliche) Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).

    Auch der besonders oder gar herausragend qualifizierte und kaum ersetzbare Arbeitnehmer wird allein deshalb nicht zum (Mit-)Unternehmer neben dem Betriebsinhaber, sondern er bleibt abhängig Beschäftigter (BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - und Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 5 R 3009/16
    Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie das Unternehmerrisiko gekennzeichnet (vgl. etwa BSG, Urteil vom 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R - Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R - und Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - in juris).

    Danach ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere (tatsächliche) Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).

    Auch der besonders oder gar herausragend qualifizierte und kaum ersetzbare Arbeitnehmer wird allein deshalb nicht zum (Mit-)Unternehmer neben dem Betriebsinhaber, sondern er bleibt abhängig Beschäftigter (BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - und Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R

    Zum sozialrechtlichen Status von Fremdgeschäftsführern einer GmbH!

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 5 R 3009/16
    Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie das Unternehmerrisiko gekennzeichnet (vgl. etwa BSG, Urteil vom 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R - Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R - und Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - in juris).

    Danach ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere (tatsächliche) Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).

    Auch der besonders oder gar herausragend qualifizierte und kaum ersetzbare Arbeitnehmer wird allein deshalb nicht zum (Mit-)Unternehmer neben dem Betriebsinhaber, sondern er bleibt abhängig Beschäftigter (BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - und Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).

  • BSG, 23.06.1971 - 3 RK 24/71
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 5 R 3009/16
    Ebenso ist das BSG im Falle von Aushilfskellnerinnen, die - wenn das Stammpersonal nicht ausreichte - bei Saalveranstaltungen zum Einsatz kamen, die sich zudem grundsätzlich nach dem Ersteinsatz mit weiteren Einsätzen einverstanden erklärt hatten und die jedes Mal gesondert über ihren nächsten Einsatz verständigt wurden, von einer Unregelmäßigkeit der Beschäftigung ausgegangen (vgl. BSG, Urteil vom 23.06.1971, - 3 RK 24/71 -, in juris zu § 168 RVO).

    Ausgehend von den Grundsätzen der Rechtsprechung des BSG zum Einsatz eines festen Kreises von Zusatzpersonal mit Arbeitsausfall und -engpässen beim Stammpersonal bei weitgehend unvorhersehbaren Arbeitseinsätzen und unregelmäßigen Arbeitszeiten (vgl. BSG, Urteil vom 11.05.1993, - 12 RK 23/91 -, in juris; Urteil vom 23.06.1971, - 3 RK 24/71 -, in juris zu § 168 RVO) ist der Senat daher davon überzeugt, dass der Beigeladene zu 1) nicht regelmäßig, sondern nur gelegentlich bei der Klägerin beschäftigt war.

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 5 R 3009/16
    Der Einsatz des eigenen Fahrzeuges müsse im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung in den Kontext der vertraglichen Beziehung und ihrer tatsächlichen Durchführung eingeordnet werden (BSG, Urteil vom 11.03.2009, - B 12 KR 21/07 R -, in juris).

    Denn die Befugnis, die Tätigkeit zu delegieren, ist allein kein entscheidendes Kriterium für eine selbstständige Tätigkeit, weil sie nichts darüber aussagt, inwieweit von ihr Gebrauch gemacht wird, realistischer Weise überhaupt Gebrauch gemacht werden könnte und sie damit die Tätigkeit tatsächlich prägt (BSG, Urteil vom 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R -, in juris).

  • BSG, 01.02.1979 - 12 RK 7/77

    Arbeitnehmereigenschaft - Kursleiterin

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 5 R 3009/16
    Der Begriff der Regelmäßigkeit betrifft daher die Häufigkeit und Voraussehbarkeit des Arbeitseinsatzes und nicht die Dauer der täglichen Beanspruchung (BSG, Urteil vom 01.02.1979, - 12 RK 7/77 -, in juris).

    Es hat jedoch bei einer ehrenamtlichen Leiterin von Koch- und Bastelkursen einer Volkshochschule, die über mehrere Jahre hinweg dreimal im Jahr stattfanden, wenn sich genügend Teilnehmer meldeten, eine ständige Wiederholung und damit eine regelmäßige Beschäftigung angenommen (Urteil vom 01.02.1979 - 12 RK 7/77 -, in juris).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 5 R 3009/16
    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urteil vom 25.04.2012, - B 12 KR 24/10 R -, in juris).

    Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb - der Struktur und Methodik jeder Abwägungsentscheidung (innerhalb und außerhalb des Rechts) entsprechend - voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, d. h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (so BSG, Urteile vom 24.05.2012, - B 12 KR 14/10 R - und - B 12 KR 24/10 R -, beide in juris).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 5 R 3009/16
    Notwendig ist regelmäßig die Angabe einer bestimmbaren Arbeit und die gerade hiermit in Zusammenhang stehende Entgeltlichkeit (vgl. näher BSG, Urt. v. 11.03.2009, - B 12 R 11/07 R - Urt. v. 04.06.2009, - B 12 R 6/08 R -, alle in juris).

    Eine Elementenfeststellung dieser Art ist nicht zulässig (BSG, Urt. v. 11.03.2009, - B 12 R 11/07 R -, in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2008 - L 4 KR 4098/06

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer - keine Nutzung eines eigenen

  • LSG Sachsen, 04.03.2014 - L 5 R 425/12

    Sozialversicherungspflicht eines Lastkraftwagenfahrers ohne eigenes Fahrzeug;

  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2004 - L 4 KR 3083/02

    Sozialversicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung -

  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 R 1138/10
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • BSG, 13.07.1978 - 12 RK 14/78

    Abgrenzung sebständige - abhängige Beschäftigung: Unternehmerrisiko

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 1753/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - mitarbeitender Geschäftsführer im

  • BSG, 28.04.1982 - 12 RK 1/80

    Versicherungsrechtliche Beurteilung sogenannter Ultimo-Aushilfen

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 32/77

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung (KV) und in der

  • BSG, 25.11.1976 - 3 RJ 1/75

    Versicherungspflicht in der Rentenversicherung der Arbeiter für die Ausführung

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 R 5475/13
  • LSG Baden-Württemberg, 16.02.2016 - L 5 R 220/15
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

  • BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

  • LSG Bayern, 29.03.2011 - L 8 AL 152/08

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Existenzgründungszuschuss -

  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2015 - L 4 R 3714/14
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